Die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://mintbw.de/.
Inhalte im Überblick
↓ 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
↓ 2. Nicht barrierefreie Inhalte
↓ 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
↓ 4. Rückmeldung und Kontaktangaben
↓ 5. Durchsetzungsverfahren
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG
vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
→ keine - Unverhältnismäßige Belastung
→ Barrierefreiheit der PDF Dokumente (Umsetzung im Gange) - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
→ keine
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.03.2023, durch eine manuelle Überprüfung durch eine spezialisierte Person in den Staatlichen Münzen Baden-Württemberg erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.04.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter dem folgenden Link ist ein Kontaktformular zu finden, welches im Rahmen der Rückmeldefunktion genutzt werden kann: Jetzt Barriere melden
Ansprechpartner: | Herr Patric Mangold |
Position: | Leiter der Informationstechnologie (IT) |
E-Mail: | Patric.Mangold@StaatlicheMuenzenBW.de |
Telefon: | +49 (0) 711 509 41 – 0 |
Fax: | +49 (0) 711 509 41 – 111 |
Ansprechpartner: | Herr Benjamin Hechler |
Position: | Leiter der Staatlichen Münzen BW |
E-Mail: | Benjamin.Hechler@StaatlicheMuenzenBW.de |
Telefon: | +49 (0) 711 509 41 – 0 |
Fax: | +49 (0) 711 509 41 – 111 |
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.