Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://mintbw.de/.

Inhalte im Überblick

↓ 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
↓ 2. Nicht barrierefreie Inhalte
↓ 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
↓ 4. Rückmeldung und Kontaktangaben
↓ 5. Durchsetzungsverfahren

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG

vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    → keine
  • Unverhältnismäßige Belastung
    → Barrierefreiheit der PDF Dokumente (Umsetzung im Gange)
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    → keine

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.03.2023, durch eine manuelle Überprüfung durch eine spezialisierte Person in den Staatlichen Münzen Baden-Württemberg erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.04.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Unter dem folgenden Link ist ein Kontaktformular zu finden, welches im Rahmen der Rückmeldefunktion genutzt werden kann: Jetzt Barriere melden

Ansprechpartner: Herr Patric Mangold
Position: Leiter der Informationstechnologie (IT)
E-Mail: Patric.Mangold@StaatlicheMuenzenBW.de
Telefon: +49 (0) 711 509 41 – 0
Fax: +49 (0) 711 509 41 – 111

 

Ansprechpartner: Herr Benjamin Hechler
Position: Leiter der Staatlichen Münzen BW
E-Mail: Benjamin.Hechler@StaatlicheMuenzenBW.de
Telefon: +49 (0) 711 509 41 – 0
Fax: +49 (0) 711 509 41 – 111

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Jetzt Barriere melden

Bitte verwenden Sie dieses Formular ausschließlich für Themen rund um die Barrierefreiheit laut BITV 2.0.

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    Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter https://mintbw.de/impressum-datenschutz/ . Bei Fragen wenden Sie dich bitte an die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Reichenhaller Straße 58, 70372 Stuttgart.

    Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihr Widerrufsrecht können Sie gegenüber der Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Reichenhaller Straße 58, 70372 Stuttgart wahrnehmen. Sie können den Widerruf auch per E-Mail senden an info@staatlichemuenzenbw.de .